Gemeinschaftspraxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe · Bergmannstraße 102 · 10961 Berlin · Telefon: 030/624 6096
Bei der Fruchtwasseruntersuchung werden mit Hilfe einer Punktion unter Ultraschallsicht durch die Bauchdecke 15 bis 20 ml Fruchtwasser entnommen. Dieses enthält eine kleine Zahl abgeschilferter Zellen des Kindes und der Eihäute, die aus der Fruchtwasserprobe isoliert und vor der Untersuchung vermehrt werden. Nach 2 bis 3 Wochen kann die Zahl und die Form der Chromosomen dieser Zellen untersucht und Abweichungen vom Normalen ausgeschlossen beziehungsweise erkannt werden. Erkrankungen, deren Ursache mikroskopisch nicht sichtbare Veränderungen des Erbgutes sind, wie es bei zahlreichen erblichen Stoffwechselerkrankungen der Fall ist, können nur diagnostiziert werden, wenn gezielt danach gesucht wird. Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn diese Erkrankung in der Familie bereits ein Mal aufgetreten ist.
In seltenen Fällen kann die Punktion Wehen, einen Blasensprung, Blutungen oder eine Infektion auslösen. Bei 0,1 bis 0,2 % aller Punktionen kommt es dadurch zu einer Fehlgeburt.
Die Fruchtwasseruntersuchung wird frühestens mit 15 abgeschlossenen Schwangerschaftswochen durchgeführt.
Fruchtwasserpunktion oder Amniozentese
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Frühe Feindiagnostik ggf. mit
Nackentransparenzmessung
(12. – 14. SSW)
Feindiagnostik (21. – 22. SSW)
Fetale Echokardiographie
Dopplersonographie
Chorionzottenbiopsie
Fruchtwasserpunktion oder
Amniozentese
Nabelschnurpunktion
Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)