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Feindiagnostik

Die Feindiagnostik (auch Organdiagnostik genannt) wird in der 21. – 23. SSW durchgeführt. Das Ziel dieser Untersuchung ist der Ausschluss angeborener Fehlbildungen, wie zum Beispiel eines Herzfehlers, mittels Ultraschall. Im Rahmen der Feindiagnostik können ca. 70 – 80 % der schwerwiegenden angeborenen Fehlbildungen ausgeschlossen werden. Bei den allermeisten Frauen ist das Ergebnis der Feindiagnostik unauffällig. Aus einem auffälligen Befund können sich Fragen ergeben, die sich nur durch eine zusätzliche Untersuchung abklären lassen; zum Beispiel die Frage, ob die Chromosomen des Kindes normal sind, was sich mit Hilfe einer Fruchtwasseruntersuchung beantworten lässt. Ein auffälliger Befund kann Konsequenzen für die Entbindung haben, zum Beispiel die Empfehlung, in einer Klinik mit angeschlossener Kinderklinik zu entbinden, damit das Kind nach der Geburt genauer untersucht und die weitere Behandlung geplant werden kann. Sehr selten wird bei dem Ungeborenen eine Veränderung festgestellt, die zu einer sehr schweren Beeinträchtigung nach der Geburt führt oder mit dem Leben nicht vereinbar ist. In der Konfliktsituation, die sich für das betroffene Paar bei einer solchen Diagnose ergibt, ist die psychosoziale Beratung eine wichtige Hilfestellung.

Sollte sich bei dieser Untersuchung eine eingeschränkte Versorgung des Kindes zeigen, organisieren wir eine intensivere Überwachung der Schwangerschaft, so dass das Kind unter optimalen Bedingungen zur Welt kommt.

Sehr selten, wenn die Plazenta oder Nabelschnurgefäße vor dem inneren Muttermund, d.h. "im Weg" liegen, ist der Versuch einer normalen Entbindung lebensgefährlich. Dies lässt sich mit Hilfe des Ultraschalls sicher ausschließen.

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